Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.02.1984 - 5 U 141/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 631; BGB § 632; BGB § 164 Abs. 2; BGB § 179; BGB § 178; BGB § 177
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 179
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bauherrengemeinschaft; Bauverträge; Haftung der Vertreter; Kenntnis der Vertragspartner; Gründung
Papierfundstellen
- MDR 1984, 490
- VersR 1984, 793
- WM 1984, 943
- BB 1984, 692
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
Vergabe durch Baubetreuer namens der Erwerber bei umfangreichem Vorhaben
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.1984 - 5 U 141/83
Zwar wird bei einer Vergabe der Bauarbeiten im Rahmen eines Bauherrenmodells angenommen, daß der wirkliche Wille der vertragsschließenden Parteien dahin geht, nicht dfen Baubetreuer, sondern die einzelnen Bauherren zu verpflichten (BGH NJW 1980, 992, 993).
- BGH, 20.10.1988 - VII ZR 219/87
Haftung eines Treuhänders im Rahmen eines Bauherrenmodells
Mit Recht wird deshalb von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dem Vertreter einer noch nicht gebildeten Bauherrengemeinschaft die Berufung auf § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB als mit dem Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar versagt (vgl. OLG Frankfurt BB 1984, 692; OLG Hamm BauR 1987, 592; OLG Köln WM 1987, 1081).